AIBau GmbH Seminar

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9. IfS-AIBau Dialog Bauschäden

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

wir laden Sie herzlich ein zum

9. IfS-AIBau Dialog Bauschäden
Freitag, 11. Oktober 2024, 18:30 Uhr bis ca. 21:30 Uhr

Die Veranstaltung beginnt mit einem Beitrag von Prof. Matthias Zöller:

Aktuellen Entwicklungen zu „Hinzunehmenden Unregelmäßigkeiten“:
Durchsetzbarkeit durch Stärkung des Prozessrechts

Das materielle Werkvertragsrecht kennt mit § 633 BGB lediglich ein „digitales“ Entscheidungsmodell: Entweder es liegen keine Mängel oder es liegen solche vor. Jeglicher Mangel löst die Dispositionsfreiheit zwischen den Mangelrechten nach § 634 BGB aus, ein umfangreichreiches Auswahlrecht von Bestellern. Hält man sich daran, besteht wegen jeder Kleinigkeit der Anspruch, gegebenenfalls eine annähernd makellose Bauleistung abzubrechen und neu herstellen zu lassen, wenn sich beispielsweise

  • kleinere Kratzer,
  • Farbabweichungen,
  • außerhalb der Bandbreite von vorgelegten Mustern liegenden Varianzen in Natursteinen,
  • Unebenheiten
  • oder anderes mehr

nur dadurch beseitigen lassen sollen.

Dabei kommt es nicht darauf an, ob zu erwarten ist, dass durch eine Neuherstellung der Wert auch tatsächlich erhöht wird. Im bisherigen Prozessrecht werden lediglich Ansprüche einer konkreten Vertragsabwicklung betrachtet. Einwände eines im Bezug zum zusätzlichen Werkerfolg unverhältnismäßig hohen Aufwands, unter Berufung auf § 635 (3) BGB, werden so entweder gar nicht erst erhoben oder nicht, bzw. nur in Ausnahmefällen, stattgegeben. Dabei fließt bislang noch nicht die geänderte europäische und nationale Gesetzeslage und auch nicht Artikelzusatz Art. 20 a GG ein. Einwände der Unverhältnismäßigkeit unter Einbeziehung des bislang nicht beachteten materiellen Rechts erfordern eine Änderung des Prozessrechts. Das aber kommt nur zustande, wenn Parteien, insbesondere aber betroffene Unternehmen, Planer und andere Baubeteiligte, entsprechend fundierte Einwände nach § 635 (3) BGB erheben, damit diese Eingang in eine weiter zu entwickelnde Rechtsprechung führen können.

Der Impulsvortrag geht zunächst auf diese Grundlagen ein, um, darauf aufbauend, an Beispielen darzulegen, dass Unverhältnismäßigkeitseinwände unter Einbeziehung sachverständig zu beurteilender, tatsächlich zu erwartenden Werterhöhungen durch Maßnahmen zum Zeitpunkt davor (ex-ante-Betrachtung) im Prozessrecht zu stärken sind.

Dazu werden Alternativen zu Abbruch und Neuherstellung vorgestellt:

  • Substitution zur Beseitigung von Fehlern für die objektive Gleichwertigkeit des Werks als Voraussetzung für berechtigte Einwände der Unverhältnismäßigkeit,
  • Risikoanalyse bei verkürzter zu erwartender Nutzungsdauer oder Nutzbarkeit,
  • sowie Minderungsansätze unter Einbeziehung aller vertraglichen Eigenschaften (und nicht nur die der objektiven Kriterien der Üblichkeit bei gleicher Art von Werken).

Nach diesem Dialog moderiert Herr Zöller fachspezifische Fragen zu anderen Sachverständigenthemen. Dieser dient dem fachlichen Austausch und ist offen für Ihre Fragen aus dem Sachgebiet Schäden an Gebäuden. Darüber hinaus beantwortet Herr Zöller gerne Fragen, die von allgemeinem Interesse sind.

Die Veranstaltung wird webbasiert mit Zoom durchgeführt. Sie können sich per Chat einbringen. Für Ihre Beteiligung an den Gesprächen sind Mikrophon und Kamera notwendig, wodurch auch der Charakter eines Präsenz-Seminars erreicht werden kann.

Sie können gerne Ihre Fragen, Fallbeispiele und Diskussionsanregungen einbringen, wozu es hilfreich ist, dass Sie diese Prof. Zöller für die Aufarbeitung in einer Präsentation bis zum 10.10.2024 (an m.zoeller@aibau.eu) zukommen lassen.

Der IfS-AIBau Dialog Bauschäden wird gemeinsam veranstaltet von:
IfS GmbH für Sachverständige
Hohenstaufenring 48-54
50674 Köln

und

AIBau GmbH
Geschäftsstelle Aachen
Theresienstraße 19
52072 Aachen

Moderation:
Prof. Matthias Zöller,
ö.b.u.v. SV für Schäden an Gebäuden,
Aachen / Neustadt an der Weinstraße

Kostenbeitrag:
185,-€ / Teilnehmer zzgl. MwSt.

Um den Dialog unter den Teilnehmern sicherzustellen, bitten wir um Verständnis, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Anmeldungen an:
IfS GmbH für Sachverständige
Hohenstaufenring 48-54
50674 Köln

Fax: 0221 / 91 27 71-99
eMail: info@ifsforum.de

Hier können Sie sich anmelden.

Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung!